
Im Kopf des Gegenübers – Keynote beim Pflegegipfel Rostock
KEYNOTE-REFERENZ · PFLEGEGIPFEL · ROSTOCK
PROFACOS · Rechtliche Orientierung
Ein sachlicher Überblick über Notwehr, Nothilfe, Überschreitung der Notwehr und Notstand. Mit direkten Links zu den amtlich bereitgestellten Gesetzestexten – ohne Rechtsberatung für den Einzelfall.
Offizielle Quellen · Keine Einzelfallberatung · Stand 5. September 2026
Wichtige Korrektur
§ 32 StGB beschreibt Notwehr als erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen. Ob diese Voraussetzungen in einer konkreten Situation erfüllt sind, muss anhand sämtlicher Umstände rechtlich beurteilt werden.
Information ersetzt keine anwaltliche Beratung und keine dienstliche Einsatzregel
01
Vier Normen werden häufig miteinander verwechselt und sollten getrennt gelesen werden.
Strafrecht
Rechtfertigung einer durch Notwehr gebotenen Tat und gesetzliche Definition der Notwehr.
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Grenze
Regelt den besonderen Fall einer Überschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken.
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Gefahr
Betrifft eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr und eine gesetzlich beschriebene Interessenabwägung.
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Zivilrecht
Ordnet die zivilrechtliche Widerrechtlichkeit einer durch Notwehr gebotenen Handlung ein.
Gesetz öffnen →
02
Notwehr ist eine Rechtfertigung mit klar benannten gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach § 32 Absatz 1 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Absatz 2 definiert Notwehr als erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Damit stehen mehrere rechtlich zu prüfende Merkmale im Raum: ein Angriff, seine Gegenwärtigkeit, seine Rechtswidrigkeit sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Verteidigung. Diese Begriffe dürfen nicht allein nach Alltagsgefühl ausgelegt werden.
Die frühere Fassung dieser PROFACOS-Seite nannte fälschlich § 223 StGB als Rechtsgrundlage und reduzierte die Prüfung auf ein allgemeines Verhältnis von Bedrohung und Verteidigung. Das wurde korrigiert.
Amtlichen § 32 StGB lesen03
Die folgenden Punkte sind Orientierung, keine abschließende juristische Subsumtion.
Angriff
Zu klären ist, ob ein menschliches Verhalten ein rechtlich geschütztes Interesse bedroht oder verletzt.
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Zeit
Entscheidend ist, ob der Angriff nach rechtlicher Bewertung gegenwärtig ist – nicht nur, ob eine allgemeine Sorge besteht.
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Recht
Die Situation muss rechtlich eingeordnet werden; nicht jede unangenehme oder konfliktbeladene Handlung genügt.
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Mittel
Die konkrete Verteidigungshandlung wird danach beurteilt, ob sie zur Abwehr erforderlich war.
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Grenze
Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Verteidigung im konkreten Fall rechtlich geboten war.
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Person
§ 32 Absatz 2 bezieht ausdrücklich auch die Abwehr eines Angriffs auf eine andere Person ein.
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04
Die gesetzliche Definition umfasst die Verteidigung der eigenen Person und eines anderen.
Nothilfe ist kein Freibrief für ein beliebiges Eingreifen. Auch hier müssen die Voraussetzungen des § 32 StGB für die konkrete Situation geprüft werden.
Ob, wann und wie eingegriffen werden darf oder soll, hängt außerdem von Rolle, Befugnissen, eigener Sicherheit und verfügbaren Hilfswegen ab. Für Beschäftigte und Einsatzkräfte können zusätzliche Dienst-, Arbeits- und Verfahrensregeln gelten.
In einer akuten Gefahrensituation haben Eigenschutz, das Alarmieren zuständiger Stellen und eine sichere Unterstützung Betroffener praktische Priorität. Diese Sicherheitsorientierung ersetzt keine nachträgliche juristische Bewertung.
Deeskalation und Eigenschutz05
Ähnliche Alltagssprache kann rechtlich unterschiedliche Prüfungen verdecken.
§ 32
Erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder einen anderen.
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§ 33
Besondere strafrechtliche Regel für eine Überschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken.
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§ 34
Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr unter den gesetzlichen Abwägungsbedingungen.
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§ 227 BGB
Zivilrechtliche Einordnung der Widerrechtlichkeit einer durch Notwehr gebotenen Handlung.
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06
Die Norm betrifft eine mögliche Straflosigkeit bei einer besonderen Überschreitungssituation.
§ 33 StGB nennt Verwirrung, Furcht oder Schrecken. Ob die Vorschrift anwendbar ist, hängt von den festgestellten Umständen und ihrer rechtlichen Bewertung ab.
Aus der Norm folgt keine allgemeine Empfehlung, Grenzen der Notwehr zu überschreiten. Sie sollte auch nicht als Trainingsregel oder als Zusage verstanden werden, dass ein Verhalten folgenlos bleibt.
Wer selbst betroffen ist, sollte konkrete Fälle mit einer dafür qualifizierten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprechen.
Amtlichen § 33 StGB lesen07
Training verbessert Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit, entscheidet aber keine Rechtsfrage.
Wahrnehmung
Anspannung, Distanz, Sprache und Umfeld aufmerksam beobachten.
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Kommunikation
Kurze Botschaften, verständliche Grenzen und nächste Schritte trainieren.
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Distanz
Position, Fluchtweg, Unterstützung und organisationsspezifische Schutzmittel berücksichtigen.
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Rolle
Übungen an Auftrag, Ausbildung, Dienstanweisung und reale Zuständigkeit anpassen.
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Entscheidung
Kommunikation, Rückzug, Hilfe und weitere zulässige Maßnahmen situationsgerecht durchdenken.
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Reflexion
Beobachtung, Entscheidung und Wirkung ohne nachträgliche Scheinsicherheit auswerten.
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08
In einer dynamischen Lage zählt zunächst ein sicherer, rollenbezogener Handlungsweg.
Eine Website kann nicht vorwegnehmen, welche Handlung in einer konkreten Gefahrensituation erforderlich und geboten ist. Pauschale Sätze wie ‚Notwehr kennt keine Grenzen‘ oder ‚man muss immer das mildeste Mittel wählen‘ sind als allgemeine Handlungsanweisung ungeeignet.
Organisationen benötigen klare Alarmwege, Zuständigkeiten, Notrufmöglichkeiten, Rückzugsräume, Dokumentation und Nachsorge. Training muss diese vorhandenen Strukturen einbeziehen, statt eine isolierte Rechtsformel zu vermitteln.
Für Einsatzkräfte, Sicherheitsdienste, Gesundheitswesen, Bildung und soziale Arbeit gelten zusätzlich berufs- und organisationsbezogene Vorgaben, die vor Ort maßgeblich bleiben.
Sicherheitstraining anfragen09
Ein hypothetisches Beispiel – keine rechtliche Bewertung eines realen Falls.
Eine Person wird im Empfangsbereich laut, tritt näher und gestikuliert heftig. Allein daraus lässt sich noch keine Notwehrlage ableiten. Mitarbeitende nehmen Abstand, halten den Ausgang frei, rufen Unterstützung und formulieren eine klare Grenze.
Im Training wird getrennt ausgewertet: Welche Signale waren tatsächlich sichtbar? Welche Gefahr wurde angenommen? Welche organisationsinternen Schutzwege standen zur Verfügung? Wann wäre professionelle Hilfe zu alarmieren?
Ob im weiteren Verlauf ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff und eine konkrete Verteidigung nach § 32 StGB vorlagen, könnte nur anhand des vollständigen Sachverhalts rechtlich beurteilt werden.
Deeskalationstraining ansehen10
Rechtsbegriffe werden im Alltag oft verkürzt oder miteinander vermischt.
Irrtum
Nein. § 32 StGB ist die strafrechtliche Notwehrnorm; § 223 StGB betrifft Körperverletzung.
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Irrtum
Nein. Angriff, Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit, Erforderlichkeit und Gebotenheit müssen geprüft werden.
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Irrtum
Nein. Auch die Verteidigung eines anderen fällt unter die Voraussetzungen des § 32 StGB.
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Irrtum
Nein. § 34 StGB betrifft eine Gefahr und enthält eine ausdrücklich geregelte Interessenabwägung.
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Irrtum
Nein. Training kann Handlungssicherheit unterstützen, aber keinen konkreten Fall verbindlich beurteilen.
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Irrtum
Nein. Nonverbale Signale sind kontextabhängige Hinweise und keine rechtlichen Beweise.
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07
Die wichtigsten Rahmenfragen vor der Anfrage.
FAQ
Für Kongresse, Tagungen, Führungskräfte-Events, Kundenevents, interne Veranstaltungen, Branchentreffen und Fachtage.
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FAQ
Menschenkenntnis, Mimik, Körpersprache, Kommunikation, Deeskalation, Manipulation, Verhandlung, Präsenz und Führung.
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FAQ
Ja. Beispiele, Sprache und Schwerpunkt werden am beruflichen Kontext des Publikums ausgerichtet.
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FAQ
Die konkrete Dauer wird passend zu Programm, Ziel und gewünschter Interaktion vereinbart.
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FAQ
Eine Keynote verdichtet ein klares Thema für den gemeinsamen Impuls; Tiefe und Übungen gehören in die Vertiefung.
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FAQ
Anlass, Datum, Ort, Zielgruppe, erwartete Personenzahl, Zeitrahmen und gewünschtes Ergebnis genügen für den Start.
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KEYNOTE-PRAXIS · ECHTE AUFTRITTE
11
Konkrete Vorwürfe, Verletzungen oder Ermittlungen gehören in qualifizierte Hände.
Wenn ein konkreter Vorfall rechtlich beurteilt werden muss, Beweise gesichert werden sollen, eine Anzeige, Vorladung, Verletzung oder Schadensersatzfrage im Raum steht, ist individuelle anwaltliche Beratung angezeigt.
PROFACOS bietet keine Rechtsberatung und trifft keine verbindliche Aussage dazu, ob in einem Einzelfall Notwehr, Nothilfe, Notwehrexzess oder Notstand vorlag.
Für akute Gefahren sind die zuständigen Notruf- und Einsatzstellen sowie die jeweils geltenden betrieblichen oder dienstlichen Meldewege zu nutzen.
Gesetze im Internet öffnen12
Für den aktuellen Wortlaut direkt die amtlich bereitgestellten Normen öffnen.
BMJ/BfJ
Aktueller Wortlaut der strafrechtlichen Notwehrregelung.
Quelle öffnen →
BMJ/BfJ
Aktueller Wortlaut zur Überschreitung der Notwehr.
Quelle öffnen →
BMJ/BfJ
Aktueller Wortlaut zum rechtfertigenden Notstand.
Quelle öffnen →
BMJ/BfJ
Aktueller Wortlaut zur zivilrechtlichen Notwehr.
Quelle öffnen →
13
Rechtliche Orientierung und berufliches Training klar getrennt weiterverfolgen.
Prävention
Warnsignale, Kommunikation, Grenzen und Eigenschutz im beruflichen Kontext verbinden.
Thema öffnen →
Training
Situationen, Rollen und sichere Handlungsoptionen praktisch erproben.
Training öffnen →
Beobachtung
Signale beschreiben, Kontext prüfen und Hypothesen professionell einordnen.
Thema öffnen →
Verantwortung
Eigenschutz, Fürsorge, Rolle und Organisationsvorgaben gemeinsam betrachten.
Richtlinien öffnen →
Kommunikation
Klare Fragen, Grenzen und nächste Schritte in angespannten Gesprächen trainieren.
Thema öffnen →
Anfrage
Zielgruppe, Situationen und vorhandene Schutzwege für ein passendes Format schildern.
Training anfragen →
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Für ein berufliches Training nennen Sie Zielgruppe, typische Situationen, Rollen und vorhandene Schutzwege. Eine rechtliche Einzelfallberatung ist nicht Bestandteil des Angebots.
Anfrage vorbereiten