SELBSTVERTEIDIGUNG / NOTWEHR
In Deutschland gibt es Gesetze, die die Verteidigung von sich selbst und anderen sowie die Notwehr regeln.
Selbstverteidigung bedeutet, dass man sich gegen einen Angriff verteidigt, ohne den Angreifer zu töten oder schwer zu verletzen. Es ist erlaubt, die notwendige Gewalt anzuwenden, um sich selbst oder andere vor einer unmittelbaren Gefahr zu schützen.
Notwehr ist die Verteidigung gegen einen Angriff, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sich oder andere vor Schaden zu bewahren. Es ist erlaubt, die notwendige Gewalt anzuwenden, um sich oder andere vor einer unmittelbaren Gefahr zu schützen, selbst wenn dies zum Tod des Angreifers führen kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anwendung von Gewalt immer eine letzte Möglichkeit sein sollte, und es immer besser ist, eine Situation zu vermeiden oder zu deeskalieren, wenn möglich.
Es gibt auch spezielle Regelungen und Gesetze, die die Verteidigung von Eigentum regeln, wie z.B. das ‚Nothilfegesetz‘, welches besagt, dass jeder das Recht hat, sein Eigentum mit angemessener Gewalt zu schützen, solange der Angreifer nicht durch andere Mittel abgewehrt werden kann.
Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Gesetzgebung in Bezug auf Selbstverteidigung und Notwehr komplex und spezifisch ist, und es empfehlenswert ist, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, falls man sich unsicher ist.
Profilerin Kati Johannsen von Profacos® hat den 5. Dan im Aikido, den Schwarzgurt im Kungfu und ist A. Instructor für Jeet Kune Do. Sie ist spezialisiert auf Gewaltprävention und Deeskalation, ist Instructor Self Defense und Coach, NLP-Trainerin, Mentaltrainerin und Traumaberaterin.
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