Gesetzesgrundlagen der Notwehr in Deutschland

In Deutschland ist die Notwehr in § 223 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach darf jeder, der sich oder einen anderen vor einem rechtswidrigen unmittelbaren Angriff schützt oder einen solchen Angriff abwehrt, hierbei die notwendige Verteidigungsmacht anwenden.

Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung als Notwehr gerechtfertigt ist. Dazu gehört zunächst, dass der Angriff rechtswidrig ist, das heißt, dass er gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Zudem muss die Notwehr im Verhältnis zur Bedrohung angemessen sein, das bedeutet, dass die Verteidigungsmacht in einem angemessenen Verhältnis zur Bedrohung stehen muss.

Es gibt auch eine Unterart der Notwehr, die sogenannte Nothilfe, die sich auf die Abwehr eines Angriffs auf eine andere Person bezieht. In diesem Fall ist es erlaubt, ohne vorherige Aufforderung einzugreifen, solange die Hilfeleistung erforderlich und angemessen ist, um die Person vor einem schweren Schaden zu bewahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass es im Einzelfall immer darauf ankommt, ob die gegebenen Umstände eine Notwehr– oder Nothilfesituation darstellen. Eine genauere Beurteilung der Situation erfordert eine juristische Expertise.


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